Beratung und Unterstützung
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Sozialhilfe nach dem SGB XII unterteilt sich in "Hilfe zum Lebensunterhalt" / 3. Kapitel und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" / 4. Kapitel
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Anspruchsberechtigt sind Personen, die
Informieren Sie sich hierzu unter den Stichworten "Arbeitslosengeld II" oder "Hartz IV".
- die Altersgrenze (z. Zt. 65 Jahre und 6 Monate) erreicht haben oder
- volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen beziehungsweise durch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden (Ehe-)Partners sicherstellen können und
- in Deutschland leben.
- ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen beziehungsweise durch Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden (Ehe-)Partners sicherstellen können
- als erwerbsfähige Personen bzw. deren Angehörige auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II („Hartz IV“)
- aufgrund Alters oder als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.
Informieren Sie sich hierzu unter den Stichworten "Arbeitslosengeld II" oder "Hartz IV".
Ort
Bahnhofspl. 12
33378 Rheda-Wiedenbrück
Germany
im Obergeschoss der Nebenstelle des Rathauses am Bahnhof
33378 Rheda-Wiedenbrück
Germany
im Obergeschoss der Nebenstelle des Rathauses am Bahnhof
Adresse und Kontakt

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Soziales und Integration
Bahnhofsplatz 12
33378 Rheda-Wiedenbrück