Beratung und Unterstützung
Beratung zu Unterhaltsvorschuss
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ab dem 01.07.2017 ein Kind, das:
1. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
2. bei einem seiner Elternteile lebt, der
- ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauerhaft getrennt lebt
Ort
Bahnhofspl. 12
33378 Rheda-Wiedenbrück
Germany
Im Obergeschoss
33378 Rheda-Wiedenbrück
Germany
Im Obergeschoss
Alter / Zielgruppe
0-3 Jahre, 4-6 Jahre, 7-13 Jahre, 14-18 Jahre, Eltern, Eltern / Kind
Adresse und Kontakt

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Soziales und Integration
Bahnhofsplatz 12
33378 Rheda-Wiedenbrück