Beratung und Unterstützung
Beratung zu Unterhaltsvorschuss
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ab dem 01.07.2017 ein Kind, das:
1. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
2. bei einem seiner Elternteile lebt, der
- ledig, verwitwet oder geschieden ist oder
- von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauerhaft getrennt lebt
Ort
Bahnhofspl. 12
33378 Rheda-Wiedenbrück
Germany
Im Obergeschoss
33378 Rheda-Wiedenbrück
Germany
Im Obergeschoss
Alter / Zielgruppe
0-3 Jahre,
4-6 Jahre,
7-13 Jahre,
14-18 Jahre,
Eltern,
Eltern / Kind
Adresse und Kontakt
Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Soziales und Integration
Bahnhofsplatz 12
33378 Rheda-Wiedenbrück