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Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Verwaltung und Finanzsteuerung

Fachbereich Jugend, Bildung und Sport

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In der Abteilung Verwaltung und Finanzsteuerung erhalten Sie Hilfe und Unterstützung in folgenden Lebensbereichen:
  • Feststellung der Vaterschaft
  • gemeinsames Sorgerecht
  • Geltendmachung von
    • Kindesunterhalt
    • Unterhalt für junge Volljährige (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
    • Betreuungsunterhalt (für alleinerziehende Mütter oder Väter, in der Regel bis zum 3. Lebensjahr des betreuten Kindes)

Bei den Urkundsbeamten der Abteilung werden kostenlos folgende Urkunden aufgenommen
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Sorgeerklärungen
  • Unterhaltsverpflichtungen

Anbieter in Kategorien
Finanzielle Hilfen Beratungsstellen Vor und nach der Geburt Beratung und Unterstützung

Öffnungszeiten

Montag - Dienstag:
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00

Mittwoch:
08:00 - 12:00

Donnerstag:
08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00

Freitag:
08:00 - 12:00
Hinweis

Wir bitten um eine telefonische Terminabsprache, damit wir uns ausreichend um Ihr Anliegen kümmern können.

Adresse und Kontakt

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Verwaltung und Finanzsteuerung
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Auf Karte anzeigen

05242 963-569
jugendamt​(at)​rh​-​wd​.​de
https://www.rheda-wiedenbrueck.de

Ihr Ansprechpartner

Björn Wetzig
Leitung
05242 963-569
bjoern​.​wetzig​(at)​rh​-​wd​.​de
Anbieter kontaktieren
Aktuelle Angebote
Abgelaufene Angebote
Beratung und Unterstützung

Kindesunterhalt

Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt

Beratung und Unterstützung

Vaterschaft und Abstammung

Die Vaterschaftsanerkennung ist für Kinder von Bedeutung, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind.

Keine abgelaufenen Angebote.
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