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Beratung und Unterstützung

Fachstelle bestellte Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige

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Finanzielle Beratung
Rathauspl. 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Deutschland
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Eine bestellte Vormundschaft (§§ 1773 ff BGB) bezeichnet die gesetzlich geregelte Vertretung für eine minderjährige Person und deren Vermögen.
Sie ist somit wie die elterliche Sorge voll umfassend und besteht aus der Vermögenssorge und der Personensorge (§1631 BGB).
Eine Pflegschaft (§§ 1909 – 1921 BGB) für Minderjährige unterscheidet sich von einer Vormundschaft für Minderjährige dadurch, dass diese nur für einzelne Bereiche gilt, zum Beispiel Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Haben Sie Fragen rund um das Thema bestellte Vormundschaften und Pflegschaften? - Dann sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen

Kosten
kostenfrei
Zugang
Offen (ohne Mitgliedschaft)
Barrierefrei
Ja

Ort

Rathauspl. 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Fachbereich Jugend, Bildung und Sport, Abt. Kinderbetreuung und Jugendförderung

Alter / Zielgruppe

0-3 Jahre, 4-6 Jahre, 7-13 Jahre, 14-18 Jahre, Eltern / Kind, Fachkräfte

Adresse und Kontakt

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Kinderbetreuung und Jugendförderung
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück

jugendamt(at)rh-wd.de
www.rheda-wiedenbrueck.de

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Winkelsträter
Fachstelle bestellte Vormundschaften und Pflegschaften
05242 / 963595
Petra.Winkelstraeter(at)rh-wd.de
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