Beratung und Unterstützung
Fachstelle bestellte Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Eine bestellte Vormundschaft
(§§ 1773 ff BGB) bezeichnet die gesetzlich geregelte Vertretung für eine minderjährige Person und deren Vermögen.
Sie ist somit wie die elterliche
Sorge voll umfassend und besteht aus der Vermögenssorge und der Personensorge
(§1631 BGB).
Eine Pflegschaft (§§ 1909 – 1921
BGB) für Minderjährige unterscheidet sich von einer Vormundschaft für Minderjährige dadurch, dass diese nur für einzelne Bereiche gilt, zum Beispiel Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Haben Sie
Fragen rund um das Thema bestellte Vormundschaften und Pflegschaften? - Dann sprechen Sie uns an.
Weitere Informationen
- Kosten
- kostenfrei
- Zugang
- Offen (ohne Mitgliedschaft)
- Barrierefrei
- Ja
Ort
Rathauspl. 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Fachbereich Jugend, Bildung und Sport, Abt. Kinderbetreuung und Jugendförderung
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Fachbereich Jugend, Bildung und Sport, Abt. Kinderbetreuung und Jugendförderung
Alter / Zielgruppe
0-3 Jahre,
4-6 Jahre,
7-13 Jahre,
14-18 Jahre,
Eltern / Kind,
Fachkräfte
Adresse und Kontakt
Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Kinderbetreuung und Jugendförderung
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Ihre Ansprechpartnerin
Petra Winkelsträter
Fachstelle bestellte Vormundschaften und Pflegschaften
05242 / 963595