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Beratung und Unterstützung

Vaterschaft und Abstammung

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Finanzielle Beratung
Rathauspl. 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Deutschland
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Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Sind die Eltern nicht verheiratet, ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Die Anerkennung der Vaterschaft zu einem "nichtehelichen“ Kind erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei bei den folgenden Stellen möglich ist:
  • bei jedem Jugendamt (für die Stadt Rheda-Wiedenbrück beim Fachbereich Jugend, Bildung und Sport)
  • bei jedem Amtsgericht
  • bei jedem Notar
  • bei jedem Standesamt
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die ebenfalls kostenfreie und in urkundlicher Form abzugebende Zustimmungserklärung kann auch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung bei den genannten Stellen aufgenommen werden. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung sind bereits vor Geburt des Kindes möglich.

Ist der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung nicht bereit, so muss beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft gestellt werden. Falls die Mutter in einem solchen Falle den Antrag nicht selbst oder mit Hilfe eines Anwalts stellen will, kann Sie beim Fachbereich Jugend, Bildung und Sport eine Beistandschaft beantragen. Ist der rechtliche Vater nicht leiblicher Vater, kann die („Schein-“)Vaterschaft in einem gerichtlichen Verfahren angefochten werden. In den meisten Fällen muss das Kind in diesem Verfahren durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden. Ist ein Scheidungsverfahren anhängig, kann unter bestimmten Voraussetzungen die „Scheinvaterschaft“ durch entsprechende Beurkundungen beseitigt und der biologische Vater als rechtlicher Vater festgestellt werden.

Weitere Informationen

Teilnahmebedingungen
Für ein Beratungsgespräch bitten wir um eine vorherige Terminabsprache.
Kosten
kostenfrei

Termindetails

Es wird um telefonische Anmeldung gebeten.

Ort

Rathauspl. 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
213 (2. Etage)

Alter / Zielgruppe

Eltern / Kind

Adresse und Kontakt

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Verwaltung und Finanzsteuerung
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück

jugendamt(at)rh-wd.de
https://www.rheda-wiedenbrueck.de

Ihre Ansprechpartnerin

Dr. Kristin Bartel und Katharina Eckardt
Sachbearbeiterinnen
05242 963-367 und -422
kristin.bartel(at)rh-wd.de; katharina.eckardt(at)rh-wd.de
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