Beratung und Unterstützung
Vaterschaft und Abstammung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Sind die Eltern nicht verheiratet,
ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der
Vaterschaft erforderlich. Die Anerkennung der Vaterschaft zu einem "nichtehelichen“ Kind
erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei bei den
folgenden Stellen möglich ist:
- bei jedem Jugendamt (für die Stadt Rheda-Wiedenbrück beim Fachbereich Jugend, Bildung und Sport)
- bei jedem Amtsgericht
- bei jedem Notar
- bei jedem Standesamt
- im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung
des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die
ebenfalls kostenfreie und in urkundlicher Form
abzugebende Zustimmungserklärung kann auch gleichzeitig mit der
Vaterschaftsanerkennung bei den genannten Stellen aufgenommen werden.
Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung sind bereits vor Geburt
des Kindes möglich.
Ist der Vater zu einer freiwilligen Anerkennung nicht bereit, so muss
beim zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Feststellung der
Vaterschaft gestellt werden. Falls die Mutter in einem solchen Falle den
Antrag nicht selbst oder mit Hilfe eines Anwalts stellen will, kann Sie
beim Fachbereich Jugend, Bildung und Sport eine Beistandschaft beantragen. Ist der rechtliche Vater nicht leiblicher Vater, kann die
(„Schein-“)Vaterschaft in einem gerichtlichen Verfahren angefochten
werden. In den meisten Fällen muss das Kind in diesem Verfahren durch
einen Ergänzungspfleger vertreten werden. Ist ein Scheidungsverfahren anhängig, kann unter bestimmten
Voraussetzungen die „Scheinvaterschaft“ durch entsprechende
Beurkundungen beseitigt und der biologische Vater als rechtlicher Vater
festgestellt werden.
Weitere Informationen
- Teilnahmebedingungen
- Für ein Beratungsgespräch bitten wir um eine vorherige Terminabsprache.
- Kosten
- kostenfrei
Termindetails
Es wird um telefonische Anmeldung gebeten.
Ort
Rathauspl. 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
213 (2. Etage)
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
213 (2. Etage)
Alter / Zielgruppe
Eltern / Kind
Adresse und Kontakt

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Abteilung Verwaltung und Finanzsteuerung
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Ihre Ansprechpartnerin
Dr. Kristin Bartel und Katharina Eckardt
Sachbearbeiterinnen
05242 963-367 und -422