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Beratung und Unterstützung

Unterhalt für Volljährige und Studenten

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Finanzielle Beratung
Di., 23.05.2023
20:00 - 21:30 Uhr
Lange Str. 87, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Deutschland
  • Über das Angebot
  • Über den Anbieter
Allgemein steht in § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschrieben: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren" und dies hat gemäß § 1602 Abs. 1 BGB so lange zu erfolgen, bis der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Jedes Kind hat daher rechtlichen Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern, solange es noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Eltern können den Unterhalt entweder in Form von Pflege und Erziehung (der Elternteil, bei dem das minderjährige Kind lebt) oder Barunterhalt leisten. Bei volljährigen Kindern wird der Unterhalt durch beide Elternteile nur noch in Form von Geldleistungen erbracht. In ihrem Vortrag erläutert die Anwältin mit dem Schwerpunkt Familienrecht den Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern. 

Referent:in/Leitung:                      
Carolin Oeverhaus-Peitz
Anwältin 

VHS-Kursnummer:                        
23A1FB108

Kontakt/Anmeldung
VHS im Stadthaus Wiedenbrück
Tel.: 05242-9030-900www.vhs-re.de

Anbieter:
VHS

Weitere Informationen

Teilnahmebedingungen
Anmeldung erforderlich.
Kosten
8,00 €
Zugang
Offen (ohne Mitgliedschaft)

Termindetails

Di., 23.05.2023
20:00 - 21:30 Uhr

Ort

Lange Str. 87
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Haus der Kreativität, Vortragsraum

Alter / Zielgruppe

19-27 Jahre, Eltern

Adresse und Kontakt

Elternschule
Bielefelder Straße 47
33378 Rheda-Wiedenbrück

info(at)elternschule-rhwd.de
https://www.caritas-guetersloh.de/


VHS im Stadthaus Wiedenbrück
05242-9030-900
briefkasten(at)vhs-re.de
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