Beratung und Unterstützung
Unterhalt für Volljährige und Student*innen
Allgemein steht in § 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschrieben:
"Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu
gewähren" und dies hat gemäß § 1602 Abs. 1 BGB so lange zu erfolgen, bis
die unterhaltsberechtigte Person in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Jedes
Kind hat daher rechtlichen Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern, solange
es noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Eltern können den
Unterhalt entweder in Form von Pflege und Erziehung (der Elternteil, bei dem
das minderjährige Kind lebt) oder Barunterhalt leisten. Bei volljährigen
Kindern wird der Unterhalt durch beide Elternteile nur noch in Form von
Geldleistungen erbracht. In
ihrem Vortrag erläutert die Anwältin mit dem Schwerpunkt Familienrecht den
Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern.
Referent*in/Leitung:
Carolin Oeverhaus-Peitz
Anwältin
VHS-Kursnummer:
22A1FB102
Anbieter:
Weitere Informationen
- Teilnahmebedingungen
- Anmeldeschluss: 14.06.2022 um 16:00 Uhr
- Kosten
- 6,00 €
Termindetails
Di., 14.06.2022
20:00 - 21:30 Uhr
Ort
Lange Str. 87
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Haus der Kreativität
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Haus der Kreativität
Alter / Zielgruppe
19-27 Jahre, Eltern
Adresse und Kontakt

Elternschule
Bielefelder Straße 47
33378 Rheda-Wiedenbrück