Chancenportal Rheda-Wiedenbrück
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Stadt Rheda- Wiedenbrück, Fachbereich Jugend, Bildung und Sport - Jugendamt

Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst

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  • Frühe Hilfen
  • Babybesuchsdienst
  • Beratung in Fragen der Erziehung, bei belastenden Familiensituationen, bei Fragen zur Entwicklung
  • Beratung bei Fragen zur Teilhabe; Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
  • Beratung in Fragen der Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
  • Unterbreitung von Hilfsangeboten für Familien in Form  von Hilfen zur Erziehung
  • Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien
  • Hilfe für Jugendliche im Strafverfahren
  • Begleitung und Unterstützung von ausländischen Minderjährigen
  • Kinderschutz; Sicherstellung des Kindeswohls

Wir arbeiten problem- und ämterübergreifend zusammen mit Schulen, dem Gesundheitswesen und anderen Istitutionen, um Entwicklungen möglich zu machen und Teilhabe zu gestalten.

Die Beratungsangebote sind kostenfrei und alle Informationen werden vertraulich behandelt.


Anbieter in Kategorien
Leben mit Kind Beratung und Unterstützung

Öffnungszeiten

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Adresse und Kontakt

Stadt Rheda- Wiedenbrück, Fachbereich Jugend, Bildung und Sport - Jugendamt
Rathausplatz 13
33378 Rheda-Wiedenbrück
Auf Karte anzeigen

05242- 963 568
jugendamt​(at)​rh​-​wd​.​de
www.rheda- wiedenbruek.de

Ihre Ansprechpartnerin

Beate Becker
Leitung: Allgemeiner Sozialer Dienst
05242 963 575
b​.​becker​(at)​rh​-​wd​.​de
Anbieter kontaktieren
Aktuelle Angebote
Abgelaufene Angebote
Beratung und Unterstützung

Beratung in Fragen der Erziehung

Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen gem. § 16 SGB VIII Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden.

Beratung und Unterstützung

Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten

Mütter und Väter haben gem. § 17 SGB VIII Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder Jugendlichen sorgen.

Beratung und Unterstützung

Babybesuchsdienst

Der Babybesuchsdienst heißt alle Neugeborenen der Stadt Rheda- Wiedenbrück zwischen der 8. und 12. Lebenswoche willkommen und berät junge Eltern.

Jeden Dienstag
Freizeit und Kultur

Familienfest - Jubiläum des Jugendamtes der Stadt Rheda-Wiedenbrück

10 Jahre Jugendamt Rheda-Wiedenbrück! Das darf gefeiert werden.

Bertelsmann Stiftung
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